Vereinsarbeit

Ob neue Bänke aufstellen oder mal den Müll wegräumen, den andere arglos hinterlassen haben,
Engagement ist es was Vereinsarbeit ausmacht!

Schutz

Haarenniederung

Zu Beginn der sechziger Jahre bestand die Gefahr, die städtische Bebauung auch auf die Haarenniederung auszudehnen. In dieser Zeit hatte der Ingenieur Otto Urban die Idee, diesen Naturraum in seinem Bestand zu sichern und zugleich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit viel Handarbeit legten die Mitstreiter des Heimatvereins Wechloy die ersten Wege an. Im Jahre 1966 wurde der eingetragene Verein „ErholungsgebietHaarenniederung e.V.“ gegründet. In den siebziger Jahren hat sich der Verein mit Eingaben und Stellungnahmen erfolgreich dagegen gewehrt, dass die Universität auf schon vom Land aufgekauften Flächen in der Haarenniederung Gebäude errichten durfte.
Der Verein setzte sich dann dafür ein, dass die Haarenniederung zum Schutzgebiet erklärt wurde.

Tier-, Pflanzen- u. Artenschutz

Das Artenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf internationalen und nationalen Regelungen. Die internationalen Regelungen werden durch europäisches Naturschutzrecht umgesetzt oder begründet. Zu den europarechtlichen Regelungen zählen die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie. Das deutsche Artenschutzrecht basiert auf einem mehrstufigen Schutzsystem. Zunächst wird zwischen allgemeinem und besonderem Artenschutz unterschieden. Innerhalb des besonderen Artenschutzes gibt es dann besonders geschützte und streng geschützte Arten, wobei letzteren ein besonders intensiver Schutz zuteil wird.
Der Tier- und Pflanzenartenschutz ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt. Auch in Deutschland, in Niedersachsen, im Weser-Ems-Gebiet und in der Stadt Oldenburg gibt es vielfältige Möglichkeiten und Erfordernisse, sich für den Tier- und Pflanzenartenschutz einzusetzen.

Pflege

Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

Im Naturschutzgesetz ist festgelegt, dass Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur- und Landschaft nachhaltig gesichert werden müssen.

In Oldenburg gibt es 48 Landschaftsschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.141 Hektar, mit 541 besonders geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG, sowie 36 geschützte Landschaftsbestandteile und 57 Naturdenkmale.

Diese Gebiete zu erhalten ist Aufgabe des Sachgebietes Landschafts- und Biotoppflege. Dazu gehören u.a. Erstellung von Pflege- und Entwicklungskonzepten und Artenschutzkonzepten für den Naturraum
Die Umsetzung von Landschaftspflege und Artenschutzmaßnahmen
Die Betreuung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel:


  • regelmäßige Mäharbeiten
  • Entkusselung, Rückschnitt von Gehölzen
  • Anpflanzungen, Aufforstungen
  • Bau und Ausbesserung von Wegen, Wallhecken, Nisthilfen,
  • Amphibienschutz und sonstigem Inventar
  • Anlage und Unterhaltung von Feuchtbiotopen

Erhaltung

 Naturschutz und Landschaftspflege

Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage für uns Menschen zu erhalten. Der Schutz umfasst den Erhalt der Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, eine nachhaltige Sicherung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sowie den Erhalt des Landschaftsbildes.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt.

Diese vielfältigen Aufgabenbereiche werden von der unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Ihre Aufgaben werden vor allen Dingen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) bestimmt.
Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union.

Außerdem werden vom Fachdienst Naturschutz und Technischer Umweltschutz die Aufgaben der Unteren Wald-, Forst-, Deich-, Bodenschutz-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzbehörde wahrgenommen.
Unsere Themen und Aktivitäten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege sind:
  • Schutz von Bäumen und Sträuchern/Gehölzschutz
  • Sinnvolle Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Biologische Vielfalt bewahren (Arten- und Biotopschutz)
  • Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Ehrenamtliches Engagement

Erholung

Das Erholungsgebiet Haarenniederung

Erholung hat sich in der modernen Raumplanung zu einer der wichtigen Anspruchsteller an die Ressourcen an Raum entwickelt. Beide modernen Konzepte der Freizeitgestaltung, aktive Gestaltung und Sport, und Erholung durch Ruhefindung, stellen sich als gleichermaßen raumfordernde, landschaftsintensive Bedürfnisse heraus. Die Erholung fordert im urbanen Raum, wie auch am Land, sowohl Distanz zum Siedlungs-, Verkehr- und Gewerberaum, aber auch Anbindung an dieselben, und eigene Infrastruktur (Sportstätten und -anlagen, Badeplätze, Parkplätze und Ähnliches), aber auch Freiraum.
Dabei tritt neben den Gebieten touristischer Erschließung (klassische Fremdenverkehrsgebiete), die seit den 1970ern entstanden sind, zunehmend auch das Naherholungsgebiet, das dem gestiegenen Wohlstand und dem nichttouristischen Erholungsbedürfnis Rechnung trägt, in den Fokus der Raumordnung.

Spiel-, Sport- und Bewegungsbedürfnis treten dabei mit Ruhebedürfnis durchaus in Widerstreit. Und beide Arten der Freizeitgestaltung üben auch zunehmend Druck auf die Anliegen des Naturschutzes aus:

Es sind gerade die landschaftlich wertvollen Areale, die auch für die Erholung reizvoll sind.

So sehr aber naturnahe Landschaft von hohem Erholungswert ist, so sehr werden Erholung und Freizeitaktivitäten aller Art zum Störfaktor im Sinne des Wildnisgedankens. Hier wird das Naturmanagement zum zentralen Werkzeug sowohl des Naturschutzes als auch der Raumplanung, das für die einzelnen Landschaftsräume – ob stadtnah oder im Hinterland – geeignete Nutzungskonzepte entwickelt, die dem Erholungsbedürfnis dem Menschen ebenso entgegenkommen wie dem der Natur. Während im späteren 20. Jahrhundert die Naturnutzung durch den Menschen – sowohl zu wirtschaftlichen wie zu Erholungszwecken – als Landschaftsschutz neben dem Naturschutz aufgefasst wurde, setzt der moderne Biosphärengedanke darin an, den Raumbedarf des Menschen und der „restlichen“ Natur nicht als Gegensatz, sondern Miteinander zu verstehen.

Was liegt im Argen, was können wir zusammen tun?

  • Bisher Geleistetes      ------>

    Aufstellen von Bänken und Infotafeln
    Aufhängen von Nistkästen
    Aufhängen von Hornissenhotel
    Aufhängen von Fledermauskästen
    Platzieren eines großen Insektenhotels
    Nistplätze für den Eisvogel
    Erneuerung der Streuobstwiesen
    Naturkundliche Wanderungen
    Müllentsorgung
    Kontaktpflege zur Stadt, OOWV und Uni
    Öffentlichkeitsarbeit

    Zukünftige Projekte
    Nistplätze für den Eisvogel
    Stellflächen der Bänke verschönern
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